MERKBLATT SS V FREIBERG 90 e.V .

Ausgabe a 01/2003

1. Vereinsmitgliedschaft

• Die Aufnahme erfolgt schriftlich mit der Beitrittserklärung (+ Passbild f ü r den Vereinsausweis).

• Der Verlust des Vereinsausweises muss umgehend schriftlich beim Vorstand angezeigt werden - das Mitglied erhält dann gegen eine Gebühr lt. Beitragsordnung einen neuen Ausweis.

• Mit der Aufnahme in den Verein werden die Beitragsordnung und das Merkblatt ausgehändigt. Das Vereinsmitglied bzw. der gesetzliche Vertreter erkennt mit seiner Unterschrift den Inhalt dieser Dokumente an.

• Die ersten 4 Wochen sind Probezeit, in dieser Zeit ist eine sofortige schriftliche Kündigung beiderseits möglich.

• Der Austritt aus dem Verein ist nur schriftlich (formlos) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Trainingsjahresende (= Schuljahresende) möglich. Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

• Außerordentliche Kündigungen (z.B. ärztliches Attest, Umzug) sind nach Prüfung durch den Vereinsvorstand mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende möglich. Der Vorstand prüft eine eventuelle Beitragsrückerstattung.

• Verstöße gegen Vereinsstatut, Beitragsordnung und Richtlinien in diesem Merkblatt haben nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung den Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein ohne Beitragsrückerstattung zur Folge.

2. Beitragszahlung

• Die Beitragszahlung erfolgt lt. Beitragsordnung halbjährlich zum 01.11. und 01.05. des jeweiligen Trainingsjahres nur per Lastschrifteinzug.

• Beitragsordnung und Formular für die Lastschrift-Einzugsermächtigung werden mit der Beitrittserklärung ausgehändigt.

3. Verhaltensregeln zum Trainingsbetrieb im Johannisbad

3.1. Allgemeines

• Die Haus- und Badeordnung des Johannisbades hat uneingeschränkte Gültigkeit und wird im Februar 2003 und bei jeder Neuaufnahme jedem Vereinsmitglied ausgehändigt.

• Auf Grund des gleichzeitigen Ablaufs von Trainings- und öffentlichem Badebetrieb ist äußerste Disziplin vonVereinsmitgliedern und Eltern unabdingbar Den Anweisungen von Trainern, Übungsleitern und Hallenpersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen bis zum Vereinsausschluss.

• Eltern können nur als öffentliche Badegäste unter Entrichtung des Eintrittspreises das Bad betreten.

• Mitglieder dürfen ohne Entrichtung des Eintrittspreises nur die für die jeweilige Vereinsgruppe reservierten Bahnen benutzen.

3.2. Einlass

• Schwimmer und Trainer/ ÜL der jeweiligen Trainingsgruppe treffen sich spätestens 10 min. vor Trainingsbeginn im Eingangsbereich des Bades.

• Gegen Abgabe des Vereinsausweises, der zu jedem Training mitzuführen ist, erh ä lt jedes Mitglied einen
Schrankschlüssel f ü r die Sammelkabine - männliche und weibliche Mitglieder getrennt (evt. nur 1 Sammelkabine beim Schwimmkurs bzw. Zwergentraining, wenn nur 1 Trainer / ÜL anwesend ist).

• Bei Verlust des Schrankschlüssels ist ein Betrag von 50,00 Euro vom Vereinsmitglied zu entrichten. Um solche Verluste zu vermeiden, werden insbesondere in Trainingsgruppen mit jüngeren Schwimmern die Schlüssel nach Verlassen der Sammelkabine in einem Körbchen deponiert und zum Trainingsende wieder ausgehändigt

• Der Einlass erfolgt für die Gruppe geschlossen durch eine Extratür neben dem Drehkreuz, die vom Kassenpersonal zu diesem Zweck geöffnet wird.

• Nach einem raschen Umkleiden und einer kurzen Körperreinigung geht die Gruppe erneut geschlossen durch eine zweite vom Hallenpersonal zu öffnende Extratür neben Drehkreuzen den Hallenbereich( größere Gruppen gehen u.U. nach Anweisung des Hallenpersonals durch eine Extratür am Ende der rechten Garderobenhälfte). Generell erfolgt kein Einlass für zu spät Kommende - eine Regelung für Nachzügler in begründeten Ausnahmefällen erfolgt individuell.

3.3. Verhalten im Hallenbereich

• Die Gruppe hat nur die jeweils zugewiesenen Bahnen zu benutzen. Das Rutschen bzw. die Benutzung der anderen Becken des Bades sind während der Trainingszeit nicht gestattet.

• Es darf sich kein Schwimmer von der Gruppe zu entfernen. Sollte ein Toilettengang während der Trainingszeit notwendig werden, so hat sich der Schwimmer beim Trainer/ ÜL ab- und wieder anzumelden.

• Das Springen ins Wasser ist nur von der Startblockseite aus gestattet. Außerhalb des Beckens wird langsam gelaufen (die Fließen sind sehr glatt - Rutschgefahr!!).

3.4. Trainingsende / Verlassen der Schwimmhalle

• Nach dem Training geht die Gruppe geschlossen durch die Extratür neben dem Drehkreuz zu einem kurzen Duschgang und anschließend in die jeweilige Sammelkabine.

• Nach dem zügigen Anziehen treffen sich alle Schwimmer am Kassendrehkreuz.

• Gegen Abgabe des Schlüssels beim Kassenpersonal wird der Vereinsausweis wieder ausgehändigt und der Sportler durch die Extratür neben dem Drehkreuz herausgelassen.

• Vom Verlassen des Beckens an bis zum Kassenausgang stehen uns derzeit ca. 15 min zur Verfügung. Sollte ein Schwimmer deutlich später an der Kasse erscheinen, so sind evt. dadurch anfallende Kosten vom Schwimmer (bzw. vom Erziehungsberechtigten) selbst zu tragen.

4. Abmeldung vom Training

• Bei Krankheit u.a. Gründen ist umgehend der jeweiligen Trainer / ÜL zu informieren.

• Für Trainingseinheiten unmittelbar vor bzw. nach den Ferien und an „ Brückentagen" wird der Trainer / ÜL die voraussichtliche Anwesenheit abfragen, um bei geringer Trainingsbeteiligung die jeweilige(n) Bahn(en) aus Kostengründen bei der Bädergesellschaft abmelden zu können.

5. Wettkampfteilnahme

5.1. Allgemeines

• Die Wettkampftermine werden i.d.R. rechtzeitig im Schaukasten ausgehangen. Die Teilnahme an einem Wettkampf legt der jeweilige Trainer fest (Ausnahmen gelten in Wettkampfgruppe 2). Schwimmer der Wettkampfgruppe 1 und der Zwergengruppe erhalten zusätzlich einen schriftlichen Wettkampfplan.

• Mit ihrer Unterschrift erklären die Eltern verbindlich die Teilnahme ihres Kindes an einem Wettkampf. Einige Wettkämpfe sind Pflicht (auf persönlichem Plan gekennzeichnet). Hier werden die betreffenden Sportler auch ohne Unterschrift gemeldet - der Schwimmer kann nur in Ausnahmefällen von den Eltern schriftlich abgemeldet werden.

• Sollte ein Schwimmer erkranken, so bitten wir umgehend (möglichst noch vor Abreise zum Wettkampf) um ein ärztliches Attest, da wir sonst u.U. neben dem Startgeld (das immer mit der Meldung fällig wird) noch „Strafgelder" zahlen müssen.

• Erscheint ein Schwimmer trotz Zusage nicht zum Wettkampf (bzw. wird ein Pflichtwettkampf nicht rechtzeitig abgesagt) und wird kein Attest vorgelegt, so trägt der Schwimmer alle Kosten selbst (volles Startgeld, „Straf­ geld" )

• Die Startgelder für amtliche Wettkämpfe ab Bezirksebene aufwärts (z.B. Bezirksmeisterschaften, Sachsenmeisterschaften, Talentiade, Schwimmfest unterm Tannenbaum u.a.) trägt der Verein.

• Bei allen anderen Wettkämpfen ist i.d.R. die Hälfte des Startgeldes vom Schwimmer als Eigenanteil am Wettkampftag beim Trainer zu entrichten. Der Eigenanteil wird auch dann fällig, wenn z.B. aus krankheitsbedingten Gründen eine Teilnahme trotz Anmeldung nicht möglich ist und eine rechtzeitige Abmeldung beim ausrichtenden Verein durch den Trainer wegen Meldeschluss nicht mehr erfolgen konnte.

• Die Anreise erfolgt i.d.R. auf eigene Kosten - die Bildung von Fahrgemeinschaften wird empfohlen, muss
aber in eigener Absprache erfolgen. Zur Absicherung achten Sie bitte auf das Vorhandensein einer Unfallversicherung!

• Bei Wettkampffahrten in andere Bundesländer und ins Ausland wird der Unkostenbeitrag je nach Entfernung,Übernachtungskosten u.a. für den jeweiligen Wettkampf festgelegt und i.d.R. vor der Fahrt einkassiert oder überwiesen.

5.2. Wettkampfbekleidung (alles mit Namen versehen) / Wettkampfverpflegung

• Mehrere Badeanzüge (Schwimmerrücken) bzw. Badehosen (Faustregel: je 1 Teil pro Wettkampf + 1 zum Einschwimmen)

• Trainingsanzug o.ä.

• 2 T-Shirts

• 2 grosse Handtücher

• Badeschlappen oder saubere Turnschuhe mit heller Sohle, Socken

• i.d.R. Badekappe, Schwimmbrille

• Mütze

• Duschzeug (keine Glasbehälter)

• leichte Verpflegung wie Vollkornprodukte, Obst, Gemüse … (keine Bonbons, Chips…, evtl. wenig Schokolade – zerfliesst!!!)

• möglichst keine kohlensäurehaltigen süssen Getränke wie Cola …, dafür Säfte oder Tee (keine Glasflaschen!)